Abwasserbehandlung

Die Einsicht, dass die Selbstreinigungskraft der Gewässer begrenzt ist und eine Überbelastung (sowohl mit abbaubaren, als auch mit nicht abbaubaren Stoffen) schwere ökologische Schäden anrichten kann, begann sich vor einigen Jahrzehnten durchzusetzen. Die Beeinträchtigung der Selbstreinigungskraft von Gewässern durch Abwasser hat in den vergangenen Jahren zu einer Reihe gesetzlicher Auflagen geführt, weitere werden folgen.

Verschmutztes Abwasser muss daher vor der Einleitung in Vorflutern gereinigt werden, wobei je nach Inhaltsstoffen sehr unterschiedliche Reinigungsverfahren erforderlich sein können.

Die Reinigung von Abwasser aus Haushalten und öffentlichen Einrichtungen ist eine Domäne der kommunalen Entwässerungswerke. Die Großindustrie betreibt hingegen im Regelfall eigene Kläranlagen und unterliegt als Direkteinleiter gesetzlichen Auflagen, wie dem Abwasserabgabengesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, wonach jede Einleitung von Abwasser in Vorfluter genehmigt sein muss.

Daneben fallen jedoch große Mengen von Abwasser aus gewerblichen und mittelständischen Unternehmen an, die teils direkt in Vorfluter gelangen, teils öffentliche Kläranlagen belasten.

Für Direkteinleiter gelten dabei die Reinheitsanforderungen an das Abwasser gemäß den gesetzlichen Auflagen, eine Abwasserreinigung kann daher zwingend vorgeschrieben werden. Indirekteinleiter müssen für die Schmutzfracht im Abwasser zusätzliche Gebühren entrichten. Um lediglich die Gebühr für häusliches Abwasser bezahlen zu müssen, kann daher eine Abwasservorbehandlung wirtschaftlicher und besser kalkulierbar sein.

In beiden Fällen sind Konditionierungsmaßnahmen oder Reinigungsoperationen erforderlich, auf die in einer zusammenfassenden Darstellung eingegangen werden soll. Oftmals ist jedoch eine Optimierung der Produktionsabläufe (hierzu gehören Recycling- und Reusing-Maßnahmen) der wichtigste Schritt zur Verringerung von Schmutzfracht und Abwassermenge sowie zur Senkung der Kosten.  


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